Roberts Kolumne

Roberts Kolumne ist eine Kolumne im klassischen Sinne, mit der Möglichkeit, „Leserbriefe“ zu hinterlassen: Definitiv subjektiv, sanft satirisch und gerne auch mal populistisch.

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Definition von Beugehaft

Eingestellt am 24. Oktober 2007 um 20:22 Uhr » Netz-Notizen Sicherheit Kommentar Gesellschaft Medien und Informationen

In der Wikipedia nachschlagen kann jeder, deshalb gibt es hier eine etwas andere, aber keinesfalls Allgemein gültige, sondern vielmehr satirische „Definition“ des Begriffes Beugehaft (frei nach dem Staatskeptiker in jedem von uns):

Beugehaft heißt, dass geltendes Recht gebeugt wird, um eine Haft zu erzwingen oder zu legitimieren.

Eine Berliner Familie wird dieser „Definition“ vielleicht zustimmen, da eines ihrer Mitglieder wochenlang als mutmaßlicher „Terrorist“ inhaftiert war und nur auf Kaution wieder „auf freien Fuß“ gesetzt wurde. Sowohl das Bundeskriminalamt (BKA) als auch die Bundesanwältin hatten dagegen heftig protestiert, schließlich ginge es um einen Terroristen und Vordenker, doch letztlich hatte der Bundesgerichtshof (BGH) das letzte Wort und hob den Haftbefehl auf. Die treibenden Kräfte hinter der Inhaftierung des Berliners hatten seinerzeit für Dritte nicht stichhaltige Belege geliefert, mit Hilfe der „Indizien“ ließe sich beispielsweise jedem Studenten oder Hochschulmitarbeiter die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung nachsagen: Möglichkeit zum Besuch einer Hochschulbibliothek. Wenn nun der BGH den Haftbefehl mangels Indizien oder gar Beweisen aufhebt, BKA und Bundesanwaltschaft aber weiterhin ermitteln und den Verdächtigen am liebsten hinter Gittern sähen, ist dem rechtsstaatlichem Bürger die Frage erlaubt:

Was lässt BKA und Bundesanwältin in diesem Fall so sicher sein, was wollen sie so verbissen?

Zur Beantwortung dieser Frage lassen sich allerdings nur Mutmaßungen anstellen. Stattdessen fallen weitere Ungereimtheiten in diesem Fall auf, die die Frau des Verdächtigen veröffentlicht. Auch hier lassen sich im Grunde nur Mutmaßungen anstellen, die allerdings das Vertrauen in den deutschen Rechtsstaat grundlegend erschüttern können – wenn es seit Heiligendamm nicht schon längst einen herben Dämpfer erlitten hat, so dass man die in Telepolis geäußerte Befürchtung teilen mag:

Ein Dokument, das […] Schlimmes für die Zukunft befürchten lässt.

Aber es könnte alles viel einfacher und entspannter sein, wenn der zuständige Richter beim BGH nicht so links wäre – d.h. er ist ein Verfechter des Rechtsstaats. Soll man darüber noch lachen oder schon weinen?


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