Roberts Kolumne

Roberts Kolumne ist eine Kolumne im klassischen Sinne, mit der Möglichkeit, „Leserbriefe“ zu hinterlassen: Definitiv subjektiv, sanft satirisch und gerne auch mal populistisch.

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Schäuble vs. Rechtsstaat

Eingestellt am 18. April 2007 um 17:20 Uhr » Sicherheit Kommentar Gesellschaft

Dachte man bei Wolfgang Schäubles Überwachungsstaat bisher „Geht's noch?“, so muss man mittlerweile feststellen, „Schlimmer geht's immer.“ Das aktuelle Kunststück, das der noch amtierende Bundesinnenminister im stern vorstellt, steht dabei im krassen Widerspruch zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland:

Wäre es richtig zu sagen: Lieber lasse ich zehn Anschläge passieren, als dass ich jemanden, der vielleicht keinen Anschlag begehen will, daran zu hindern versuche. Nach meiner Auffassung wäre das falsch.

Das bedeutet, dass nach seiner Auffassung ein zentraler Bestandteil der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, nämlich die Unschuldsvermutung, im so genannten „Kampf gegen den Terror“ nichts mehr zähle. Damit bewegt er sich langsam auf verfassungsrechtlich sehr dünnem Eis, denn schließlich heißt die Parole – gerade bei konservativen Politikern – »keine Freiheit für die Feinde der Freiheit«. Obwohl Schäuble auf diese Weise die bürgerliche Freiheit drastisch einschränkt, spricht er widersprüchlicherweise im stern davon, dass der „Sicherheitsstaat“ die Freiheit sichere. Tatsächlich verstoßen seine bisherigen Ideen, die bis zur Billigung von Folter reichen, sowie also nun auch noch die Abschaffung der Unschuldsvermutung gegen geltendes Recht. Das Netzmagazin Telepolis hat denn auch recherchiert, ob und auf welcher Grundlage Schäuble vom Verfassungsschutz beobachtet werden könnte. Es scheint dabei allerdings tatsächlich so, dass die Befugnisse des Verfassungsschutzes nicht ausreichten, einen Bundesminister und Bundestagsabgeordneten wegen verfassungsfeindlicher Tendenzen zu überwachen.

Anstatt hier über Artikel 20 (4) des Grundgesetzes zu philosophieren, freue ich mich lieber darüber, dass mir der noch amtierende Bundesminister des Inneren auch für diese Kolumne „eine unakzeptable Diffamierung“ unterstellt – schließlich habe ja niemand die Absicht, die Bürgerrechte einzuschränken.


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