Roberts Kolumne

Roberts Kolumne ist eine Kolumne im klassischen Sinne, mit der Möglichkeit, „Leserbriefe“ zu hinterlassen: Definitiv subjektiv, sanft satirisch und gerne auch mal populistisch.

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Schach auf dem Wahlcomputer

Eingestellt am 09. Juni 2007 um 20:45 Uhr » Sicherheit Gesellschaft Forschung und Wissenschaft

Der Chaos Computer Club (CCC) und sein kreativer Umgang mit Technik haben nicht nur vor langer Zeit gezeigt, dass Wahlcomputer grundsätzlich manipulierbar sind, sondern führte nun dazu, dass man einen Wahlcomputer zu einem Schachcomputer umfunktionierte. Dieser Hack begleitet ein Gutachten des Clubs für das Bundesverfassungsgericht (BVG), in dem detailliert beschrieben wird, wie sich Wahlcomputer manipulieren lassen.

Das Gutachten enthält neben einer detaillierten Analyse der in Deutschland verwendeten Computer auch Angaben über den Umgang der lokalen Wahlleitung mit den Computern und prüfender Öffentlichkeit: Nicht nur die Technik der Gerät, sondern auch deren Verwendung wird vom Paradigma „Security by Obscurity“ bestimmt. Dass es mit der Sicherheit allerdings nicht weit her ist, beweist die Analyse des Clubs eindrucksvoll, da es mit einfachen Mitteln und wenig Know-How möglich war, die komplette Funktionsweise des Computers herauszubekommen und Ansatzpunkte für Manipulationen zu finden. Es ist verwunderlich, dass die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) sämtliche vom CCC aufgedeckten Schwachstellen bestätigt, den Geräten allerdings die Zulassung erteilt. Die Tests für die Bauartzulassung wurden zwar zusammen mit dem Hersteller erarbeitet, was an sich schon äußerst fragwürdig ist, aber trotzdem müssen die Wahlcomputer bestimmte gesetzliche Auflagen, u.a. in Form der Bundeswahlgeräteverordnung (BWahlGV)), erfüllen, was im vorliegenden Fall offensichtlich nicht gegeben ist, wie ein Vergleich des Abschnitts 2.1 der Anlage 1 zu §2 des BWahlGV mit der Realität zeigt:

Das Wahlgerät entspricht in seiner Konstruktion dem allgemeinen Stand der Technik und ist unter Beachtung der für Systeme mit schwerwiegenden Schadensfolgen bei Fehlverhalten (hohe Kritikalität) anerkannten Regeln der Technik aufgebaut.

Der simple innere Aufbau der Geräte spricht zwar prinzipiell für eine hohe Kritikalität, die Sicherheitsmechanismen allerdings nicht dem allgemeinen Stand der Technik.

Das Wahlgerät ist so konstruiert, daß eine Veränderung des technischen Aufbaus und bei rechnergesteuerten Geräten auch der installierten Software durch unbefugte Dritte nicht unbemerkt bleibt.

Der CCC konnte genau das Gegenteil davon beweisen. Zudem würden Manipulationen durch Unwissenheit oder „Faulheit“ gedeckt werden können, da die Wahlvorstände nach Aussage des Clubs häufig auf notwendige Integritätstests wie das simple Prüfen von Plomben vor der Inbetriebnahme verzichten würden.

Fazit

Wahlcomputer braucht kein Mensch.


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